Das Wichtigste in Kürze
- Die Rettungsgasse bildest du, sobald der Verkehr stockt – nicht erst, wenn du Blaulicht siehst.
- Ganz linke Spur nach links, alle anderen nach rechts.
- Pflicht auf Autobahnen und Straßen außerorts mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung.
- Die Rettungsgasse ist nur für Einsatzfahrzeuge – nicht hinterherfahren.
Warum es auf Sekunden ankommt
Bei einem schweren Unfall zählt jede Minute. Steht der Verkehr erst einmal dicht an dicht, ist es für die Autos oft zu spät, noch Platz zu machen. Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei kommen dann nur langsam oder gar nicht durch. Deshalb gilt: Bilde die Gasse schon, wenn der Verkehr ins Stocken gerät.
So geht’s
- Fährst du auf der ganz linken Spur, weich nach links aus.
- Fährst du auf einer anderen Spur, weich nach rechts aus. Die Gasse entsteht also immer zwischen der ganz linken Spur und der Spur rechts daneben – egal, ob die Straße zwei, drei oder mehr Fahrstreifen hat.
- Halte Abstand zum Vordermann, damit du noch rangieren kannst.
- Lass die Gasse offen, bis der Verkehr wieder fließt. Oft folgen weitere Einsatzfahrzeuge.
Auf der Landstraße
Auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen pro Richtung gibt es keine Rettungsgasse. Kommt dir ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn entgegen oder von hinten, fahr so weit wie möglich nach rechts und mach Platz. Bremse nicht abrupt und fahr nicht in Kurven oder vor Kuppen an den Rand, wo dich niemand sieht.
Was ein Verstoß kostet
Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt 200 bis 320 Euro, bekommt zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Wer die Rettungsgasse selbst befährt, zahlt ab 240 Euro – ebenfalls mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot.
Quellen: § 11 Straßenverkehrs-Ordnung, Bußgeldkatalog · Stand: Oktober 2026