Das Wichtigste in Kürze
- Kauf nur geprüftes Feuerwerk mit CE-Zeichen und Registriernummer. Illegale Böller sind lebensgefährlich.
- Raketen und Böller dürfen nur Erwachsene zünden – und nur am 31. Dezember und 1. Januar.
- Nie in der Hand zünden und Blindgänger nie ein zweites Mal anzünden.
- Vor Mitternacht Fenster und Türen schließen und Brennbares von Balkon und Terrasse räumen.
- Brennt es oder ist jemand schwer verletzt: Ruf die 112 an.
Was erlaubt ist
Feuerwerk ist in Kategorien eingeteilt. Kategorie F1 – Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen – gibt es das ganze Jahr, schon für Kinder ab 12 Jahren. Kategorie F2 – Raketen, Batterien, Böller – wird nur vom 29. bis 31. Dezember an Erwachsene verkauft. Zünden darfst du es nur am 31. Dezember und am 1. Januar, und nur, wenn du volljährig bist.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist Feuerwerk verboten, ebenso nahe an besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerk- und Reetdachhäusern. Gemeinden können weitere Einschränkungen anordnen. Achte deshalb auf die Bekanntmachungen deiner Verbandsgemeinde.
Richtig kaufen und aufbewahren
- Geprüftes Feuerwerk trägt das CE-Zeichen mit der Kennnummer der Prüfstelle (zum Beispiel 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung), die Kategorie, eine Registriernummer und eine deutsche Gebrauchsanleitung.
- Finger weg von Knallern ohne diese Kennzeichnung und von Selbstgebasteltem. Illegale Böller enthalten oft deutlich mehr Sprengstoff und explodieren, bevor du Abstand nehmen kannst. Besitz und Zünden sind strafbar.
- Alte Ware mit Zulassungen wie „BAM-PII-…“ darfst du nicht mehr verwenden.
- Trag Feuerwerk in einer Tüte, nicht in der Jacken- oder Hosentasche. Lagere es kühl und trocken, nie neben der Heizung.
Vor Mitternacht
- Schließ Fenster, Dachfenster und Türen – auch in Räumen, in denen gerade niemand ist.
- Räum Kartons, Polster und anderes Brennbare von Balkon und Terrasse.
- Stell einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit.
- Lies die Gebrauchsanleitung, solange es noch hell und ruhig ist.
- Bring Haustiere in einen ruhigen Raum im Haus.
Sicher zünden
- Nur im Freien und auf ebenem Boden. Raketen stellst du am besten in eine Flasche, die in einem Getränkekasten steht – einzelne Flaschen kippen leicht um.
- Nie in der Hand zünden. Raketen müssen frei aufsteigen können und dürfen nie auf Menschen, Tiere oder Häuser zielen.
- Abstand halten, wie in der Gebrauchsanleitung angegeben. Bei Raketen empfiehlt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung acht Meter.
- Blindgänger liegen lassen. Nicht aufheben, nicht erneut anzünden, sondern mit Wasser übergießen. Abgekühlt gehören sie als gefährlicher Abfall zur Schadstoffannahme.
- Kinder zünden Feuerwerk der Kategorie F1 nur, wenn ein Erwachsener dabei ist.
Nach dem Feuerwerk
Geh nach Mitternacht einmal ums Haus, über Balkon und Terrasse. Reste von Raketen und Böllern können noch glimmen – lösch sie vorsichtshalber mit Wasser. Vollständig abgebrannte Reste dürfen nach dem Abkühlen, am besten über Nacht, in den Restmüll.
Wenn etwas passiert
- Es brennt: Bring dich und andere in Sicherheit und ruf die 112 an. Wie du dich richtig verhältst, steht unter Verhalten im Brandfall.
- Verbrennung: Kühl die Stelle sofort etwa 20 Minuten mit kühlem, nicht eiskaltem Wasser. Vorsicht bei großflächigen Verbrennungen und bei kleinen Kindern: Sie kühlen dabei schnell aus.
- Schwere Verletzung, etwa an Hand oder Auge, oder eine großflächige Verbrennung: Ruf die 112 an. Was die Leitstelle wissen will, steht unter Notruf richtig absetzen.
Quellen: § 23 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Silvester, Bundesregierung, Sicher durch die Silvesternacht, Deutsches Rotes Kreuz, Erste Hilfe bei Verbrennungen · Stand: November 2026